Blankoverordnung seit 01.11.2024

Seit dem 1. November 2024 können Ärztinnen und Ärzte basierend auf § 125a SGB V, sogenannte Blankoverordnungen ausstellen. Sie beinhalten die Diagnose, legen jedoch nicht mehr fest, welche Maßnahmen in welchem Umfang durchgeführt werden. Diese Entscheidungen treffen in diesem Fall dann die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.