Neue Rezepte (Heilmittelverordnungen)

Seit dem 1. Januar hat sich einiges rund um die Heilmittelverordnungen ("Rezepte") getan. Die drei vielleicht wichtigsten Änderungen für Sie: 

1. Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene Anwendungen aufgeteilt werden. 

2. Damit unser Team sich im Vorfeld der Behandlung über die notwendigen Anwendungen abstimmen kann, muss uns die Verordnung 24 Stunden vor dem ersten Termin vorliegen. Bitte lassen Sie uns die Verordnung also rechtzeitig per Mailanhang (Scan), per Fax (02303 490040) oder per WhatsApp (0151 50490050) zukommen. 

3. Eine neue Verordnung muss erst dann beigebracht werden, wenn das Datum der letzten mehr als sechs Monate zurückliegt. Es ist also nicht mehr das Datum der letzten Behandlung maßgebend, sondern das Ausstellungsdatum des letzten Rezeptes.

Für weitere Fragen zu den "neuen" Rezepten stehen wir Ihnen gern vor Ort oder telefonisch zur Verfügung.